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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tischlerei Höller GmbH

Industriestraße 57
5600 St. Johann im Pongau
FN 567922 f | UID: ATU77427704
Geschäftsführer: Thomas Höller

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) und uns, der Tischlerei Höller GmbH (nachfolgend „Lieferant“), hinsichtlich unserer Waren und/oder Leistungen abgeschlossen werden. Dies umfasst insbesondere Kaufverträge, Werkverträge sowie sonstige beauftragte Leistungen wie Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme oder Reparaturen.

Der Einbeziehung eigener Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Verwendet der Kunde eigene AGB, so gelten im Zweifel dennoch unsere AGB, auch wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringen. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Diese AGB liegen jedem Angebot und jedem Kostenvoranschlag zugrunde; auf ihre Geltung wird jeweils hingewiesen. Mit der Auftragserteilung bzw. Unterfertigung des Kunden werden diese AGB Bestandteil des jeweiligen Vertrages.

Stehen wir mit einem Kunden in laufender Geschäftsbeziehung, so gelten diese AGB auch für alle Folgeaufträge, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.

Mündliche Auskünfte und Informationen im Zuge der Vertragsanbahnung sind unverbindlich. Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen werden nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Mitarbeiter der Tischlerei Höller GmbH sind nur im Rahmen ihrer schriftlich erteilten Vollmacht vertretungsberechtigt.

Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen und auf Grundlage der uns bekannten oder erkennbaren Umstände erstellt. Sie sind grundsätzlich unverbindlich. Für ihre Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die vom Kunden bekannt gegebenen Informationen unvollständig, unzutreffend oder nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden.

Ergibt sich nach Auftragserteilung eine Kostenüberschreitung von mehr als 10 %, werden wir den Kunden unverzüglich verständigen. Unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis zu 10 % gelten als vom Kunden genehmigt und können ohne gesonderte Verständigung verrechnet werden.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind wir berechtigt, Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge gesondert zu angemessenen Preisen in Rechnung zu stellen.

Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt wird.

Sofern nicht anders angegeben, sind wir an Kostenvoranschläge 30 Tage ab deren Abgabedatum gebunden.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Sofern kein Fixpreis vereinbart wurde, behalten wir uns Preisänderungen aufgrund gestiegener Material-, Energie-, Transport- oder Lohnkosten vor, sofern zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung ein nicht nur unerheblicher Zeitraum liegt.

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, sofern diese Gegenforderungen nicht rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt wurden.

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung des gesamten Rechnungsbetrages, sondern lediglich eines angemessenen Teiles desselben.

4. Zahlungskonditionen

Bei Vertragsabschlüssen sind – sofern nichts anderes vereinbart ist – 40 % der Auftragssumme bei Erhalt der Auftragsbestätigung als Anzahlung fällig. Eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungstag zu laufen. Weitere 40 % der Auftragssumme sind bei Montagebeginn fällig. Die restlichen 20 % der Auftragssumme sind bei Fertigstellung und Schlussrechnungslegung fällig.

Gelegte Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund einer entsprechenden separaten Vereinbarung anerkannt. Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.

Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden. Wenn der Kunde auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Teilzahlungen.

Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird. Der Kunde verpflichtet sich, für den Fall des Verzuges die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, sowie Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Kunde überdies gemäß § 458 UGB verschuldensunabhängig verpflichtet, als Entschädigung für unsererseits entstandene Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von EUR 40,00 zu entrichten. Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichtet sich der Kunde darüber hinaus, die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen.

Kommt der Kunde seinen Zahlungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

5. Lieferung und Leistung

Liefer- und Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermine vereinbart wurden.

Verzögerungen infolge höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse, Materialengpässen, Ausfällen von Zulieferern oder sonstiger nicht von uns zu vertretender Umstände verlängern die Lieferzeit angemessen. Aus solchen Verzögerungen können keine Schadenersatzansprüche abgeleitet werden, soweit gesetzlich zulässig.

Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- und Lieferverpflichtung gelten als vorweg genehmigt, sofern dadurch keine unzumutbare Beeinträchtigung des Kunden eintritt.

Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern und hierfür angemessene Lagerkosten zu verrechnen. Alternativ können wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Kosten in Rechnung stellen.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten geschuldeten Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware bzw. das hergestellte Werk in unserem Eigentum.

Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht automatisch als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären diesen ausdrücklich.

7. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist.

Für Unternehmer gilt

Ein unwesentlicher Mangel begründet grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche.

Die Art der Gewährleistungsbehebung erfolgt nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder – soweit gesetzlich zulässig – Wandlung.

Durch eine Mängelbehebung beginnt die Gewährleistungsfrist nicht erneut zu laufen.

Die gesetzliche Rügepflicht gemäß § 377 UGB gilt sowohl für Waren als auch für Dienstleistungen.

Für Verbraucher gilt

Der Kunde wird gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden beim Zusteller zu reklamieren und uns hiervon unverzüglich zu verständigen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

Soweit gesetzlich zulässig, erfolgt die Erfüllung berechtigter Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung.

Holz ist ein Naturprodukt. Bei der Verwendung von Naturprodukten und Naturmaterialien, insbesondere Massivholz, Echtholzfurnieren, Naturstein oder Leder, sind materialbedingte Unterschiede in Farbe, Maserung, Struktur und Oberfläche naturgegeben und stellen keinen Mangel dar.

Bei Möbeln und Holzerzeugnissen gelten branchenübliche Maßtoleranzen. Abweichungen von bis zu ± 2 % der angegebenen Maße, höchstens jedoch ± 5 mm, sowie bei Längen über 2 Meter bis zu ± 3 %, höchstens jedoch ± 10 mm, gelten als zulässig, sofern die Funktionalität und Nutzbarkeit nicht beeinträchtigt werden.

Natürliche Farbvariationen, Maserungen, Astigkeit, Strukturunterschiede, kleine Astlöcher oder Farbstreifen sind bei Holz charakteristisch und stellen keinen Mangel dar.

Bei Nachbestellungen können aufgrund unterschiedlicher Produktionschargen Farb- und Strukturabweichungen auftreten. Dies stellt keinen Mangel dar.

Abweichungen, die die Funktionalität oder gewöhnliche Nutzbarkeit des Produkts wesentlich beeinträchtigen, bleiben hiervon unberührt.

8. Haftung

Wir haften nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig. Bei leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden sowie für zwingende gesetzliche Ansprüche.

Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder reine Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Werden vom Kunden Pläne, Skizzen, Maße oder sonstige Angaben beigestellt, so haftet der Kunde für deren Richtigkeit, sofern deren Unrichtigkeit nicht offenkundig ist oder ausdrücklich Naturmaß vereinbart wurde. Für fehlerhafte, unvollständige oder widersprüchliche Angaben des Kunden, insbesondere betreffend Maße, bauliche Gegebenheiten, Leitungsführungen, Wandstärken oder sonstige technische Voraussetzungen, übernehmen wir keine Haftung. Daraus entstehende Zusatzaufwendungen und Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.

Erforderliche Bewilligungen Dritter, behördliche Meldungen sowie die Einholung behördlicher oder sonstiger Genehmigungen hat der Kunde auf eigene Kosten und rechtzeitig zu veranlassen. Der Kunde ist auch dafür verantwortlich zu prüfen, ob die bestellte Ware oder Leistung den jeweils anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen entspricht.

Unterbleibt eine erforderliche Prüfung oder Genehmigung, haften wir nicht für daraus resultierende Schäden oder Verzögerungen. Zusatzaufwendungen, die durch vom Kunden zu vertretende Verzögerungen entstehen, sind vom Kunden zu ersetzen.

Bei beauftragter Montage hat der Kunde sicherzustellen, dass die Montagestelle am vereinbarten Termin frei zugänglich, frei von Hindernissen und für den Einbau geeignet ist. Andernfalls sind wir berechtigt, die dadurch entstehenden Zusatzaufwendungen und Kosten zu verrechnen.

Mit der Anlieferung wird vorausgesetzt, dass das Lieferfahrzeug in zumutbarer Weise an das Gebäude heranfahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch erschwerte Zufahrt, lange Transportwege oder sonstige besondere Erschwernisse entstehen, werden gesondert verrechnet. Für Transporte über das dritte Stockwerk hinaus hat der Kunde erforderliche geeignete Transporthilfen bereitzustellen. Treppen und Zugänge müssen passierbar sein.

Werden unsere Arbeiten durch Umstände behindert, die der Kunde zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die daraus entstehenden Mehrkosten, insbesondere für Arbeitszeit, Wartezeit und Anfahrten, gesondert zu verrechnen.

Erforderliche Maurer-, Zimmerer-, Schmiede-, Elektriker-, Maler- oder sonstige Vor- und Nebenarbeiten sind vom Kunden in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sind diese Arbeiten zum vereinbarten Leistungszeitpunkt nicht fertiggestellt, sodass wir nicht sofort mit unserer Leistung beginnen können, sind wir berechtigt, daraus entstehende Zusatzkosten zu verrechnen.

Bei notwendigen Befestigungen an Wänden oder Decken hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Untergründe geeignet sind. Ebenso sind erforderlicher Licht- und Kraftstrom vom Kunden bereitzustellen. Für Schäden, die aus ungeeigneten Untergründen oder fehlenden Voraussetzungen resultieren, haften wir nicht.

Allfällige Regressforderungen aus dem Titel der Produkthaftung gegen uns sind ausgeschlossen, sofern nicht nachgewiesen wird, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.

9. Reparaturen

Schulden wir nach dem Inhalt des Vertrages die Reparatur einer Sache des Kunden, so gilt ergänzend Folgendes:

Wir erbringen Reparaturleistungen nach unserer Wahl mit eigenem Personal oder durch qualifizierte Dritte. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Durchführung durch eine bestimmte Person.

Der Kunde hat uns alle für die Reparatur erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, soweit deren Beschaffung nicht ausdrücklich in unseren Pflichtenkreis fällt. Insbesondere hat der Kunde eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung zu übermitteln und alle Umstände bekanntzugeben, die für die Feststellung und Behebung des Mangels erheblich sein können.

Diese Bestimmungen beschränken nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden beim Kauf oder bei der Bestellung einer Ware.

Für Mängel der Reparaturleistung haften wir nach den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

10. Rücktritt / Storno

Im Falle eines Rücktritts oder einer Stornierung durch den Kunden sind wir berechtigt, bereits erbrachte Leistungen sowie bereits angefallene Kosten, insbesondere für Planung, Arbeitszeit, Materialbeschaffung und Vorbereitung, in Rechnung zu stellen.

Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren oder Leistungen, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.

Soweit der Vertrag die Herstellung, Bearbeitung oder Individualisierung nach Vorgaben des Kunden umfasst, hat der Kunde sämtliche dafür erforderlichen Inhalte, Unterlagen, Daten oder sonstigen Vorgaben rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen sowie die dafür erforderlichen Rechte einzuräumen.

Der Kunde erklärt, über sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm beigestellten Inhalten zu verfügen. Er haftet dafür, dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere keine Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte.

Der Kunde hält uns hinsichtlich aller Ansprüche Dritter schad- und klaglos, die aufgrund der vertragsgemäßen Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

11. Pläne und Unterlagen

Sofern wir neben der Warenlieferung auch Planungs-, Design- oder Entwicklungsleistungen erbringen, unterliegen sämtliche Pläne, Zeichnungen, Entwürfe, Visualisierungen, Skizzen, Kostenvoranschläge, Muster, Präsentationen, Konzepte und sonstige Unterlagen sowie die hergestellten Werke dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes und sonstiger gewerblicher Schutzrechte.

Diese Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung oder Zurverfügungstellung – auch nur auszugsweise – bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

Sämtliche Unterlagen können von uns jederzeit zurückverlangt werden und sind jedenfalls unverzüglich zurückzustellen, wenn ein Vertrag nicht zustande kommt.

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Unterlagen geheim zu halten.

12. Gerichtsstand und Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Ist der Kunde Unternehmer, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Tischlerei Höller GmbH vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

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Kontakt

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